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Parteiverbot – eine Untätigkeitsbeschwerde

  • wolframs2004-blue
  • 14. Jan.
  • 5 Min. Lesezeit

Ein AFD-Verbot – oder generell ein Verbot radikaler Parteien, die unsere Demokratie gefährden - ist vieldiskutiert. Zunächst einmal sind da diejenigen, die ich die „Unbesorgten“ nennen möchte. Sie halten die AFD für eine unterm Strich noch hinreichend demokratische Partei und verweisen – zum Beispiel – auf ihre parteiinterne Demokratie. Die AFD stehe zwar am rechten Rand, rage aber mehrheitlich nicht über ihn hinaus. Wenn diese Einschätzung richtig sein sollte, ist alles gut und der Artikel endet hier.

Ich sehe die AFD als Eisberg: wir sehen über dem Wasser den vergleichsweise freundlichen, legalen Teil. 85% bis 90% eines Eisbergs sind aber unter Wasser. Und hier kommen die liberalen „Einbetter“ ins Spiel. Sie sehen alle Parteien – auch radikale – eingebettet in ein stabiles demokratisches System und in eine resiliente, demokratische Gesellschaft. Sie schließen nicht aus, dass die AFD oder auch andere Parteien in ihren Werten, ihrem Verhalten und ihren Zielen undemokratisch sein könnten. Aber der Rest Deutschlands ist es nicht.  Wahlen sind für diese Gruppe wie ein edles Ritterturnier um die Königskrone. Mit klaren und transparenten Regeln. Die Demokratie habe genug tugendhafte weiße Ritter. Ein Verbot des schwarzen Ritters würde den Staat autoritärer machen und so den Zielen der Feinde der Demokratie sogar unwillentlich zuarbeiten. Ein Parteiverbot werde die Demokratie also korrumpieren und wäre, in freier Anlehnung an Tolkien, „ein Ring, sie zu knechten, sie alle zu finden, ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden“. Ein Parteiverbot – oder auch nur ein versuchtes Verbot - wäre das Ende der liberalen Demokratie.

      Was aber, so muss man den Einbettern entgegenhalten, wenn der schwarze Ritter dennoch das Turnier gewönne? Mit dem ein oder anderen schmutzigen Trick oder, egal, vielleicht sogar auf ganz saubere Art und Weise?  Und wenn er danach sofort damit begönne, die Ritterturniere abzuschaffen, damit er auf ewig König bliebe? Das wäre aus Sicht der einen Einbetter-Gruppe (der Schulterzucker) außerordentlich bedauerlich, aber nicht vermeidbar. Für die andere Gruppe (die Optimisten) wäre es eine willkommene Bewährungsprobe für die Demokratie. Alle sind aus ihrer Sicht nun aufgerufen, den schwarzen Ritter wieder einzuhegen und zu zähmen. Ist diesen Optimisten bewusst, dass all dies dann nur noch unter den vom schwarzen Ritter definierten, neuen Spielregeln möglich ist? Dass es – ganz anders als bisher - Gefahr für Leib und Leben bedeuten kann? Und dass es infolgedessen in der Geschichte der Menschheit nicht gerade selten vorkommt, dass schwarze Ritter sich festsetzen und lange halten?  Hier fällt den Optimisten wenig ein, außer dass sie sich wiederholen, wehklagen und sozialdarwinistisch darüber philosophieren, dass eine Demokratie, die sich nicht erfolgreich verteidigen konnte, vielleicht einfach zu schwach war und ein Überleben schlussendlich nicht verdient habe. Dieser Erklärungsstrang ist in Deutschland insbesondere mit Blick auf die Weimarer Republik stark, wenn es heißt, dass sie eine „Demokratie ohne Demokraten“ gewesen sei. Möglicherweise ist diese Beobachtung nicht falsch, aber sie erklärt nicht hinreichend, wie es der NSdAP, die bei weitem nicht von der Mehrheit der Deutschen gewählt wurde, gelingen konnte, die Macht an sich zu reißen. Die Mehrheitsmeinung der Forschung sagt klar, dass dies nur gelingen konnte, weil zugleich die demokratischen Institutionen und Prozesse schwach und fehlerhaft waren. Diese Erkenntnisse flossen ins deutsche Grundgesetz ein. Es sieht eine Demokratie vor, die sich – rechtzeitig! – gegen ihre Feinde zur Wehr setzen kann. Die räumt Möglichkeiten eines Parteien- (Art. 21 Abs. 2 GG) und Vereinsverbots  (Art. 9 Abs. 2 GG) ein, sichert die Menschenwürde etc. in der Ewigkeitsgarantie (Art. 79) ab, gründet den Verfassungsschutz und so weiter und so fort. Und nun zu einem Rätsel. Wie kann es aufgrund

  • dieser historischen Erfahrungen

  • der Möglichkeiten, die das Grundgesetz bietet

  • des Umstandes, dass die AFD vom Verfassungsschutz im Mai 2025 als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wurde

sein, dass bislang kein Verbotsverfahren gegen die AFD als Partei angestrengt wurde? Die Antworten darauf wabern vor sich hin aber sie haben einen roten Faden: Unentschlossenheit und Feigheit.

  • Der Hauptargumentationsstrang tarnt sich als Pragmatismus und wird einem durch die Bank von Juristen aufgetischt. Dazu gehören Promis wie Ex-Bundeskanzler Olaf Scholz, Ex-Bundestagspräsident Norbert Lammert, Ex-Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio, Krimiautor Ferdinand von Schirach und Ministerpräsident Markus Söder. Ihre Erkenntnis ist zu folgender Floskel geronnen: „Der Gesetzgeber hat bewusst hohe Hürden für ein Parteienverbot festgelegt.“  Mit anderen Worten: Es ist juristisch aussichtslos, zumal bei einer vielstimmigen und professionell beratenen Partei, die ihre radikale Verlautbarungen regelmäßig als „Einzelmeinungen“ abtut. Oft verweisen unsere untätigen Demokraten zudem auf das NPD – Verbotsverfahren, das v.a. daran scheiterte, dass dieser Partei vom Verfassungsgericht keine Erfolgsaussichten bescheinigt wurden. In einem solchen Fall, sagt das Gesetz, muss und darf eine Partei nicht verboten werden. Was äußerst verwunderlich ist. Denn bei sehr vielen anderen Gesetzen wird die Tatabsicht gewertet. So werden versuchter Mord und Planung einer Terrortat bestraft, egal ob sie erfolgversprechend hätten sein können oder nicht. Die unsäglichen Reichsbürger um den Möchtegern-Putschisten Prinz Reuß stehen genau deswegen jetzt vor Gericht. Pech für sie – als (unfähige) Partei wären sie wohl unbeschadeter durchgekommen. Erstes Zwischenfazit: Ein Verbotsverfahren ist also aussichtslos, weil der Nachweis schwer ist. Aber auch, weil die Umsturzabsichten von Partei X aussichtslos sind … aber … ab wann würden diese Absichten den Verfassungsrichtern eigentlich als hinreichend aussichtsreich gelten?  Ab 5% Wählerstimmen?  Oder erst dann wenn die Partei bereits mindestens eine Landesregierung anführt?

  • Die andere Argumentationslinie stuft ein Parteiverbot als erreichbar ein, bezweifelt aber seinen Nutzen. Im Kern nutzt sie eines der anfangs genannten „Einbettungs“-Argumente:  die AFD gehört vielleicht verboten, aber oh Schreck, wäre das nicht unfair gegenüber ihren WählerInnen? Die wären nach dem Verbot ja immer noch da und blieben mit ihrem Wunsch, die EU, die Nato, den Euro und die Einwanderung, das Gendern und die Gravitation abzuschaffen, dann mutterseelenallein! Ich zitiere Ferdinand von Schirach: „Ein AfD-Verbot ist eine Pleiteerklärung für die Partei, die es einreicht. Ein Offenbarungseid: Wir haben es nicht geschafft, den Wählern dieser Partei ein Angebot zu machen, dass sie uns wählen können.“ Zweites Zwischenfazit:  Wir dürfen die AFD also deswegen nicht verbieten, weil sie eigentlich schon zu groß ist und zuviel Wählerwillen transportiert. Und außerdem, weil Ferdinand von Schirach dann enttäuscht von uns ist.


Zusammenfassend: Die Erkenntnis, dass die Demokratie die Feinde der Demokratie rechtzeitig und wirksam bekämpfen muss, ist vorhanden, bleibt aber Gedankenspiel. Sie hat vor allem Bedenkenträger auf den Plan gerufen. Im zuverlässig zögernden, zaudernden und vor sich hin diskutierenden Deutschland gilt ein Verbotsverfahren gegen die AFD als entweder zu früh oder zu spät. Eigentlich ist es ähnlich wie mit dem Klimawandel:  wir sollten um Gottes willen nicht zu früh aktiv werden, weil das nur die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft mindern würde und dann die anderen das Geschäft machen. Wenn die Klima-Kipppunkte schließlich erreicht, die Gletscher geschmolzen, die Küstengebiete untergegangen und die Äquatorregionen des Planeten versengt sind, ist es - wer hätte es gedacht, zu spät. Also: Wurstelt weiter – das Unheil kommt bestimmt!   

 
 
 

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